Muss ich für sein Kind mitzahlen?
Du verdienst gut, er zahlt Alimente – und irgendwann kommt die Frage, die sich viele Bonusmamas nicht laut zu stellen trauen: Zählt mein Geld eigentlich mit? Die kurze Antwort: Direkt nein. Indirekt manchmal schon. Und der Unterschied entscheidet über euer Familienbudget.
Der Grundsatz: Unterhalt schulden die Eltern – nicht du
In der Schweiz ist die Sache im Kern klar: Für den Unterhalt eines Kindes müssen seine leiblichen (oder adoptierenden) Eltern aufkommen. Das steht in Art. 276 ZGB und gilt bis zur Volljährigkeit – und darüber hinaus, bis eine angemessene Erstausbildung abgeschlossen ist (Art. 277 ZGB). Du als Partnerin oder Ehefrau des Vaters schuldest dem Kind keinen eigenen Unterhalt. Es gibt keinen Weg, auf dem die Ex oder das Gericht dich direkt zur Zahlung von Alimenten verpflichten kann.
So weit die beruhigende Hälfte der Wahrheit. Die andere Hälfte hängt davon ab, wie ihr zusammenlebt.
Konkubinat: Dein Einkommen bleibt draussen – aber es verändert seines
Lebt ihr unverheiratet zusammen, wird dein Einkommen für die Berechnung der Kinderalimente nicht herangezogen. Aber: Das Konkubinat verändert die Rechnung deines Partners. Wer zusammenwohnt, teilt Miete und Lebenskosten – und genau das fliesst in sein betreibungsrechtliches Existenzminimum ein. Konkret rechnen Gerichte bei einem gefestigten Konkubinat meist mit dem halben Grundbetrag und der halben Miete.
Das fühlt sich für viele Frauen wie Zahlen durch die Hintertür an. Fair betrachtet ist es die Kehrseite eines echten Vorteils: Ihr lebt günstiger als zwei getrennte Haushalte. Das Recht bildet nur ab, was ökonomisch ohnehin passiert.
Ein zweiter Punkt betrifft nicht das Kind, sondern die Ex: Bezieht sie nachehelichen Unterhalt (Ehegattenalimente) und lebt selbst in einem gefestigten Konkubinat, kann ihr Anspruch sistiert werden oder erlöschen – als Faustregel gilt in der Praxis ein Zusammenleben von rund fünf Jahren, im Einzelfall auch früher. Die Kinderalimente bleiben davon unberührt. Diese beiden Töpfe zu verwechseln ist der häufigste Denkfehler in Patchwork-Budgets.
Heirat: Die Beistandspflicht – mitzahlen ja, schulden nein
Heiratet ihr, kommt ein Artikel ins Spiel, den kaum jemand kennt: Art. 278 Abs. 2 ZGB. Er sagt, dass jeder Ehegatte dem anderen «in angemessener Weise beizustehen» hat, wenn dieser Unterhaltspflichten gegenüber vorehelichen Kindern erfüllt.
Die Beistandspflicht ist subsidiär: Zuerst sind immer beide leiblichen Eltern in der Pflicht – auch die Mutter, nach ihrer Leistungsfähigkeit. Deine Rolle ist ein Auffangnetz, kein zweites Portemonnaie.
Und wenn ein gemeinsames Kind kommt?
Dann verschiebt sich die Rechnung erneut. Euer gemeinsames Kind hat denselben Unterhaltsanspruch wie das Bonuskind – kein Kind geht rechtlich vor. Die Alimente für das erste Kind können neu berechnet werden, weil dein Partner nun für zwei Kinder leistungsfähig sein muss. Sie sinken deswegen aber nicht automatisch; das ist ein häufiges Missverständnis und im Einzelfall eine Frage der Zahlen.
Was du konkret tun kannst
1. Kenne die Zahlen – alle
Viele Bonusmamas zahlen längst mit, ohne es zu merken: die grössere Wohnung, die Ferien, die Znüniboxen. Verschaff dir Klarheit, was das Bonuskind euch als Haushalt kostet und was davon Alimente, was gelebter Alltag ist. Erst mit dieser Transparenz könnt ihr fair verhandeln – miteinander, nicht gegeneinander.
2. Trennt die Töpfe
Ein bewährtes Modell: drei Konten. Seins (daraus fliessen die Alimente – das ist seine Pflicht), deins, und ein gemeinsames Haushaltskonto mit einem Verteilschlüssel, der zu euren Einkommen passt. So bleibt sichtbar, wer was trägt, und die Alimente werden nie «unser» Streitthema.
3. Vorsicht mit Lohnverzicht
Reduziert dein Partner sein Pensum, um mehr für die Familie da zu sein, rechnen Gerichte unter Umständen mit einem hypothetischen Einkommen weiter – also mit dem, was er verdienen könnte. Solche Entscheide gehören geplant, nicht gefühlt.
4. Holt euch die Berechnung, bevor es der Anwalt der Ex tut
Wer seine eigene Unterhaltsrechnung kennt (die Gerichte rechnen heute schweizweit nach der zweistufigen Methode mit Überschussverteilung), verhandelt aus einer anderen Position. Eine Erstberatung bei einer Fachanwältin für Familienrecht kostet wenig im Vergleich zu einem Verfahren.
Der Guide: Unterhalt ohne Drama
Rechenbeispiele für Konkubinat, Ehe und das gemeinsame Kind, die Drei-Konten-Vorlage fürs Patchwork-Budget, der Gesprächsleitfaden für das Geld-Gespräch mit deinem Partner – und die Checkliste für den Brief vom Anwalt.
Zum Guide →Kostenlos weiterlesen: Ab wann darf das Kind entscheiden? und Anerkennung – die Währung, in der du nie bezahlt wirst?
Neu & kostenlos: Noch als Familie? Wie viel gemeinsame Zeit dem Kind nach der Trennung guttut – mit komplettem Guide als Gratis-PDF.
Hinweis: Dieser Artikel erklärt die Rechtslage in der Schweiz allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Unterhaltsfragen hängen stark vom Einzelfall ab – bei konkreten Entscheidungen hilft eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Familienrecht weiter. Stand: Juli 2026.